Steuerlich günstig:
Erhöhung ab 1. Januar 2009
Ab dem 1.1.2009 werden nach Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, die bisher an verschiedenen Gesetzesstellen erfasst waren, in einer Vorschrift zur Förderung privater Haushalte als Auftraggeber einer Dienstleistung bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusammengefasst. Die Förderung wird deutlich ausgeweitet auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr.
Zum Nachweis für das Finanzamt ist vorzulegen: Rechnung des Dienstleisters und Bankbeleg für die erfolgte Zahlung.
Darüber hinaus:
Für ein Angebot bitte ich Sie, einen persönlichen Termin mit mir auszumachen - nur vor Ort kann ich den Umfang der Arbeit einschätzen.
Sie bekommen von mir eine monatliche Gesamtrechnung die Sie bitte innerhalb einer Woche per Überweisung an das auf der Rechnung ausgewiesene Konto überweisen.
Bitte kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Angebot! Ich rufe Sie schnellstmöglich für einen persönlichen vor Ort Termin an.
Bitte beachten Sie, dass ich zur Zeit nur im Stadtgebiet Bochum im Einsatz bin!